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Einrichtung von Einbahnstraßenabschnitten in der Walkmühlstraße
In der Walkmühlstraße sollen auf Wunsch des Ortsbeirates Nordost Einbahnstraßenabschnitte eingerichtet werden, um Durchgangsverkehre aus dem Wohnquartier herauszuhalten. Dies hat der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden final beschlossen.
„Von der Neuordnung des Straßenraums und der Einbahnstraßenregelung in der Walkmühlstraße profitieren nicht nur die Anwohnerinnen und Anwohner, für die es künftig deutlich ruhiger werden dürfte. Auch die Fußgängerinnen und Fußgänger bekommen mehr Platz, was vor allem denjenigen mit Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen zugutekommt“, erklärt Verkehrsdezernent Andreas Kowol.

Zwischen Schützenstraße und Gaabstraße sowie zwischen Kesselbachstraße und Emser Straße sollen auf der Walkmühlstraße in Fahrtrichtung Emser Straße Einbahnstraßenabschnitte eingerichtet werden. Um Umwege für Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten, ist vorgesehen, den Abschnitt zwischen Gaabstraße und Kesselbachstraße weiterhin im Zweirichtungsverkehr zu betreiben. Die Einbahnstraßenabschnitte werden für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Auf den Busverkehr hat diese Maßnahme keine Auswirkungen.

Im Zuge der Überprüfung der örtlichen Situation wurde festgestellt, dass die bestehende Anordnung zum Parken auf den Gehwegen in Teilbereichen aufgrund zu geringer Gehwegbreiten nicht mehr den Vorgaben der aktuellen Straßenverkehrsordnung entspricht. Um die Verkehrssicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten, sollen daher überall dort, wo es erforderlich ist, Parkplätze ganz oder teilweise auf die Fahrbahn verlegt werden. Die Anzahl der Stellplätze bleibt in diesem Straßenzug unverändert.

Die Umsetzung der Maßnahme, für die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten sowie das Setzen von Pollern notwendig sind, erfolgt voraussichtlich im Laufe der Wintermonate.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
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65183 Wiesbaden
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