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Pressemitteilung

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Entsorgungsbetriebe, Homepage
Bündelung der Anliegerreinigung
Der Magistrat hat in seiner vergangenen Sitzung am Dienstag, 14. August, eine Sitzungsvorlage der ELW- Betriebskommission beschlossen. Die ELW werden beauftragt, ab dem 1. Januar 2019 auch die Straßen- und Gehwegabschnitte vor städtischen Liegenschaften zu reinigen, die in der B- oder C-Reinigung sind, und dort den Winterdienst zu übernehmen.
In den Reinigungsklassen B und C liegt die Zuständigkeit für die Reinigung der Gehwege bzw. der Gehwege und Straßen beim jeweiligen Anlieger. Oft sind dies städtische Ämter. Zurzeit organisieren die Ämter die Reinigung selbst, was zu verschiedenen Reinigungsintervallen mit unterschiedlicher Intensität und letztendlich zu einem uneinheitlichen Sauberkeitszustand führt. Ein gutes Beispiel ist hier der Schulberg – hier tragen fünf verschiedene Ämter und Gesellschaften die Verantwortung für Sauberkeit.

„Durch die Bündelung der Aufgaben wird ein Beschluss der Kooperationspartner für den Doppelhaushalt 2018/2019 umgesetzt“, sagt Bürgermeister Dr. Oliver Franz, „und durch die Übertragung der Aufgaben auf die ELW wird sich die Sauberkeit in der Stadt stark verbessern.“

Hintergrundinformationen:

• Insgesamt übernehmen die ELW die Verantwortung für die Reinigung von Straßen- und Gehwegabschnitten mit einer Länge von rund 110 km.

• Die kalkulierten Kosten für die Reinigung dieser Flächen belaufen sich auf rund 2,75 Millionen Euro pro Jahr. Die Stadtverordnetenversammlung hat im Haushalt jährlich 3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

• Die Übernahme der Aufgaben (Reinigung und Winterdienst) durch die ELW beginnt am 1. Januar 2019.

• Einen Teil der Leistungen werden die ELW ausschreiben.

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Herausgeber:
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