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Hessisches Hauptstaatsarchiv

Mit der Gründung des Bundeslandes Hessen wurde das Staatsarchiv Wiesbaden 1945 über seinen bisherigen Aufgabenbereich hinaus gleichzeitig für alle zentralen Behörden und Einrichtungen des Landes zuständig. Seit 1963 führt es daher die Bezeichnung „Hessisches Hauptstaatsarchiv“.

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Das Hessische Hauptstaatsarchiv geht auf die Archive der nassauischen Territorien zurück. Diese wurden nach der Errichtung des Herzogtums Nassau im Herzoglich-nassauischen Zentralarchiv in Idstein zusammengefasst, das Filialen in Weilburg und Dillenburg unterhielt und auch die Überlieferungen der säkularisierten Stifte und Klöster übernahm. Nach der Annexion Nassaus durch Preußen wurde das Idsteiner Archiv für den Regierungsbezirk Wiesbaden zuständig, jedoch mit Ausschluss der Stadt Frankfurt, die ihr eigenes Archiv behielt. 1881 siedelte das nunmehr Preußische Staatsarchiv nach Wiesbaden über, wo es einen Neubau in der Mainzer Straße bezog, der 1908/9 noch um einen Seitentrakt erweitert wurde.

Mit der Gründung des Bundeslandes Hessen wurde das Staatsarchiv Wiesbaden 1945 über seinen bisherigen Aufgabenbereich hinaus gleichzeitig für alle zentralen Behörden und Einrichtungen des Landes zuständig. Seit 1963 führte es daher die Bezeichnung „Hessisches Hauptstaatsarchiv“. Schon bald reichten die Räumlichkeiten nicht mehr aus, um den wachsenden Zustrom an Akten zu bewältigen und den gestiegenen Benutzungsanforderungen zu genügen. Auch ein bescheidener Verwaltungsanbau im Jahr 1963 und ein angemietetes Ausweichmagazin konnten die Probleme nicht lösen.

Erst ein 1981-85 errichteter Neubau an der Mosbacher Straße brachte die notwendige Entlastung. Bei einer Komplettausstattung mit Kompaktanlagen und der volumenmäßigen Umrechnung aller Archivaliengattungen in Aktenformate besitzen die auf sieben Stockwerken über 9.500 m 2 sich erstreckenden Magazine eine Lagerkapazität von rund 75 000 lfd. m. Davon sind mit 45 000 lfd. m Akten und Amtsbüchern, 65.000 Urkunden, 170.000 Karten, Plänen und Plakaten sowie 140.000 Bildern inzwischen über 90 % belegt. Hinzu kommen im internen Bereich Bibliotheksmagazine, eine Foto-, eine Restaurierungs- und eine Buchbinderwerkstatt, sonstige Funktionsräume sowie Dienstzimmer für etwa 70 Bedienstete. Der Öffentlichkeitsbereich verfügt über einen Lesesaal mit Nebenräumen und einen Vortragssaal für 100 Personen. Die großzügige Eingangshalle dient gleichzeitig als Ausstellungsfläche. Auch in technischer Hinsicht hat der Archivneubau Maßstäbe gesetzt. Dies gilt nicht nur für die mit Gas betriebene automatische Löschanlage, sondern vor allem für die künstliche Klimatisierung, deren Energiebedarf über ein damals noch neuartiges Blockheizkraftwerk gedeckt wird.

Gleichzeitig erfolgte mit dem Bezug des Neubaus die systematische Einführung der digitalen Informationstechnologie. Nachdem bereits Anfang der 1970er-Jahre erste Gehversuche unternommen worden waren, wurden nun in zeitnahem Anschluss an den technischen Fortschritt und in enger Zusammenarbeit mit der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung alle archivischen Tätigkeiten auf ihre Automationsfähigkeit und Automationswürdigkeit geprüft und im Projekt HADIS 1987 praktisch umgesetzt. Es sah eine multifunktionale Gesamtlösung mit vernetzten Arbeitsplatzcomputern und Großrechneranschluss vor und übernahm bundesweit eine Pilotfunktion. Die DV-gestützte Erschließung der Archivalien, die Automatisierung des Findbuchausdrucks, die Online-Recherche und die im nächsten Schritt vollzogene Bereitstellung der Daten im Internet haben nicht nur die Tätigkeit des Archivars, sondern auch die Arbeitsmöglichkeiten des Benutzers tiefgreifend verändert. Nicht weniger einschneidend ist der seit den 1990er-Jahren bei den Behörden verfolgte Übergang von der papiergestützten zur digitalen Aktenführung und das damit verbundene Problem der Langzeitarchivierung digitaler Daten. Um auch diese Herausforderung zu bestehen, ist daher 2009 beim Hessischen Hauptstaatsarchiv ein maschinell und personell speziell ausgestattetes digitales Archiv mit gesamthessischer Zuständigkeit eingerichtet worden.

Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des Hauptstaatsarchivs ist das Hessische Archivgesetz vom 18.10.1989 in der Fassung vom 5.7.2007. Die Benutzung ist näher geregelt durch die Benutzungsordnung vom 11.3.1997. Als Haus der Geschichte steht das Archiv neben den Fachhistorikern auch all jenen offen, die ein anderweitiges berechtigtes Interesse nachweisen, seien es heimat- oder familiengeschichtliche Forschungen, die Überprüfung von Rechtsverhältnissen oder sonstige historische Informationsbedürfnisse. Einschränkungen ergeben sich vor allem aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und des Erhaltungszustandes von Archivalien. Über die Bereitstellung von Quellenmaterial hinaus beteiligt sich das Hauptstaatsarchiv zudem selbst aktiv an der Förderung der Landesgeschichte. Dies geschieht sowohl durch eigene Ausstellungen als auch durch eine enge Kooperation mit der Historischen Kommission für Nassau und dem Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung, die insbesondere bei der Herausgabe von Veröffentlichungen und der Durchführung von Vortragsveranstaltungen stattfindet.

Literatur


Verweise