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Naturschutzgebiete

Die Naturschutzgebiete Wiesbadens bieten einen wertvollen Rückzugs- und Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen.

Details

Die Rettbergsaue

Anfang der 1970er-Jahre des 20. Jahrhunderts geriet die Rettbergsaue, eine Rheininsel gegenüber Biebrich in der Strommitte gelegen, in die Schlagzeilen. Die Insel sollte zu einem Naherholungsgebiet mit Ferienwohnungen, einem Reitstall, Sportstätten, einem Seminarhaus, einem Café und Rundwanderwegen ausgebaut und über eine Seilbahn an den Ortsteil Biebrich angeschlossen werden. Mainz wollte nicht abseits stehen und zusammen mit Wiesbaden wurde über einen Zweckverband zum Ausbau der Insel nachgedacht. Zuvor waren die Pläne von zwei jungen Diplomingenieuren in einer Ausstellung in der Wiesbadener Brunnenkolonnade der Öffentlichkeit vorgestellt worden, und in der Lokalpresse machte das Schlagwort vom „Ungeschliffenen Diamanten“ die Runde.

Etwa zur gleichen Zeit wurden Pläne bekannt, dass Wiesbaden auf der Insel ein 300 bzw. 600 MW-Kraftwerk errichten wolle. Diese Ankündigung rief das Hessische Forstamt Chausseehaus, den Regierungspräsidenten in Darmstadt und die Avifaunistische Arbeitsgemeinschaft Hessen, aus der ein Jahr später die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) hervorging, auf den Plan. Die Erstellung eines ornithologischen Gutachtens und eine botanische Bestandsaufnahme wurden in Auftrag gegeben. Nachdem die beiden Gutachten Ende September 1972 vorlagen, erkannten die damit befassten Behörden die Schutzwürdigkeit des Gebietes und leiteten entsprechende Maßnahmen ein. Es dauerte sechs Jahre, bis alle Instanzen durchlaufen waren und das Naturschutzgebiet Rettbergsaue von Wiesbaden mit einer Fläche von 52,6321 ha ausgewiesen werden konnte, zum Schutz des seltenen Hartholzauenwaldes und als Brut- und Rastplatz für bedrohte Vogelarten. Geologisch gesehen ist die Insel eine nacheiszeitliche Flussaufschüttung des Rheins aus Lehm und Sand. Obgleich keine ausgesprochenen Besonderheiten der Flora im Gebiet angetroffen werden, sind die dort ansässigen Bestände der so genannten Hartholzaue mit Esche (Fraxinus excelsior), Ulme (Ulmus campestris und Ulmus laevis), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Spitzahorn (Acer platanoides) und Stieleiche (Quercus robur) in ihrer Unberührtheit von unschätzbarem Wert und mit Ausnahme des Kühkopfes und des Biedensandes entlang des Flusses kaum noch vorhanden. Der Urwaldcharakter wird durch den Reichtum an Lianen, vor allem der Waldrebe (Clematis vitalba), noch verstärkt. 1972 wurden auf Anhieb 51 Brutvogelarten ermittelt, darunter allein vier Greifvogelarten mit Wespenbussard (Pernis apivorus), Schwarzmilan (Milvus migrans), Mäusebussard (Buteo buteo) und Turmfalke (Falco tinnunculus). Auffallend war die Brutdichte der Nachtigall (Luscinia megarhynchos) mit 20 bis 30 Paaren. Mit der Verordnung vom 10.12.1984 wurde die Fläche auf 67,78 ha ausgedehnt. Ein Gebiet gegenüber Biebrich und ein weiteres, östlich und westlich der Schiersteiner Brücke, wurden zuvor als offene Wiesenflächen freigehalten. Die Wiesen westlich des geschlossenen Auwaldes stellen minderwertige Quecken-Distel-Gesellschaften dar. Dort fand in den letzten Jahren eine natürliche Sukzession mit Hartholzbäumen wie Esche, Ahorn und wenigen Stieleichen statt, und man entschloss sich, diese vorher offenen Flächen aufzugeben. In Ergänzung der natürlichen Sukzession wurden im Rahmen der ICE-Ausgleichsflächen 7 ha Wald durch Neuanpflanzungen von Eschen, resistenten Ulmen, Schwarzpappeln (Populus nigra), aber auch Gehölzen wie Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus laevigata), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Liguster (Ligustrum vulgare), Schneeball (Viburnum opulus) und Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) geschaffen.

Die Bedeutung dieser Naturoase in unserem hoch industrialisierten, dicht besiedelten Gebiet hat im Laufe der Jahre noch zugenommen. 140 Vogelarten wurden bisher beobachtet, darunter allein 86 als Brutvögel registriert. Unter Einbeziehung der Vorwarnliste werden 68 Arten (Brutvögel und Durchzügler) in der 9. Fassung der Roten Liste der Vögel Hessens vom Juli 2006 als besonders gefährdet aufgeführt.

Doch auch auf der Rettbergsaue wachsen die Bäume nicht in den Himmel. Das Gebiet ist, obgleich naturbelassen, einem ständigen Wechsel unterworfen. Die alten, fast in Monokultur stehenden Ulmen sind alle dem Ulmensplintkäfer (Scolytus scolytus) zum Opfer gefallen, und die auf dem ehemaligen Spülfeld gepflanzten Pappelhybriden werden wohl nach und nach vom Pappelbock (Saperda carcharias), einem Käfer, niedergemacht. Das ist durchaus im Sinne der Behörden und erspart aufwändige Fällarbeiten. Der Aufwuchs eines neuen Hartholzauenwaldes ist durch Selbstaussaat bereits gesichert. In den letzten Jahren ist durch Witterungseinflüsse eine Anzahl Horst-tragender alter Bäume umgestürzt. Das hat zu einem Rückgang der Brutpaare von Graureihern und Schwarzmilanen geführt, die auf den schlanken Hybridpappeln keine sicheren Horste anlegen können. Die Reiher finden mitunter eine Etage tiefer auf Kleinbäumen und Gehölzen einen Platz, wie das vor einigen Jahren im Trinkwasserschutzgebiet in Schierstein beobachtet werden konnte. Durch das Zuwachsen der offenen Flächen und die Aufgabe der Landwirtschaft ist das Rebhuhn (Perdix perdix) als Brutvogel verschwunden und der Feldschwirl (Locustella naevia) in deutlichem Rückgang begriffen. Wahrscheinlich müssen doch einige Flächen in Pflege genommen und offen gehalten werden, um auch Waldrandbewohnern wie Grasmücken, Piepern und Tauben Lebensräume zu erhalten. Das Naturschutzgebiet Rettbergsaue von Wiesbaden ist somit das älteste und wichtigste Naturschutzgebiet in unserer Stadt.

Naturschutzgebiet Rabengrund

Das Naturschutzgebiet Rabengrund besteht aus zum Teil bewaldeten Wiesengründen und stellt eine Landschaftsform dar, die Folge einer bis in die Römerzeit zurückgehenden extensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist. Das Gebiet ist von Pflanzengesellschaften geprägt, die wir heute nur noch selten vorfinden, so bodensaure Halbtrockenrasen, magere und wärmeliebende Glatthaferwiesen, Pfeifengraswiesen, Buchenwald und Röhrichte. Das Gebiet liegt in der Gemarkung Sonnenberg nordwestlich von Wiesbaden und umfasst eine Fläche von 79,05 ha. Es wurde am 22.3.1988 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Der Schutz dieses Gebietes mit mehreren Orchideenarten wie Hohlzunge (Coeloglossum viride), Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis), Kleines Knabenkraut (Orchis morio), Brand-Knabenkraut (Orchis ustulata), Zweiblättrige Waldhyazinthe (Platanthera bifolia) und Herbst-Drehwurz (Spiranthes spiralis) ist besonders wichtig, da in diesem stadtnahen Lebensraum ein ausgesprochen starker Druck durch Freizeitaktivitäten wie Lagern, Biken, Reiten, Modellfliegen und ähnliches herrscht.

Naturschutzgebiet Wickerbachtal

Bei dem Naturschutzgebiet Wickerbachtal zwischen Kloppenheim und Medenbach handelt es sich um ein typisches Wiesental im Naturraum Vortaunus. Es ist Lebensraum seltener und bedrohter Lebensgemeinschaften feuchter und nasser Wiesengesellschaften. Als Besonderheit gelten das Rispen-Seggenried, die Sumpfdotterblumenwiese und die Kohldistelwiese. Schutzziel ist die Extensivierung der Grünlandnutzung und die Zurückdrängung der Verbrachung. Das Naturschutzgebiet wurde am 15.5.1992 ausgewiesen und besitzt eine Fläche von 9,7 ha.

Naturschutzgebiet Theißtal

Das Naturschutzgebiet Theißtal liegt im Flächenbereich der Gemarkungen Engenhahn, Königshofen und Niedernhausen des Rheingau-Taunus-Kreises, aber auch in Fluren der Gemarkungen Kloppenheim, Auringen und Bierstadt. Hier ist ein Wiesental des Naturraumes Hoher Taunus fast in gesamter Länge als Standort bedrohter Pflanzenarten und Lebensraum selten gewordener Tierarten, insbesondere Insekten, unter Schutz gestellt worden. Bei den Pflanzengesellschaften sind besonders wichtig die Borstgras- und Pfeifengraswiesen sowie die Waldbinsen- und Braunseggensümpfe und die Reste von Erlen-Eschen-Wäldern entlang des Theißbaches. Das Naturschutzgebiet wurde am 31.7.1992 ausgewiesen und umfasst eine Fläche von 49,57 ha.

Naturschutzgebiet Sommerberg

Mit dem Naturschutzgebiet Sommerberg bei Frauenstein unterhalb von Schloss Sommerberg (Hof Sommerberg) wurde ein südwestexponierter Steilhang im Naturraum Rheingau mit angrenzenden Streuobstwiesen als Lebensraum für wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten gesichert.

Die Talaue des Erlenbaches hat durch extensive Nutzung artenreiche Glatthafer-, Pfeifengras- und Waldbinsenbestände, außerdem im Oberlauf sehr naturnahe Waldbestände. Die besondere Bedeutung dieses Gebietes wird durch das Vorkommen der Äskulapnatter (Elape longissima) unterstrichen. Das Naturschutzgebiet wurde am 11.12.1992 ausgewiesen und ist 26,18 ha groß.

Naturschutzgebiet Prügelwiesen

Im Naturschutzgebiet Prügelwiesen bei Wiesbaden in Breckenheim wird ein Kalkflachmoor mit Davallseggenried, angrenzenden Feucht- und Nasswiesen und Streuobstbeständen zur Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt sowie des Landschaftsbildes unter Schutz gestellt. Durch Umwandlung von Acker- in Grünland soll das Gebiet zusätzlich gesichert werden. Das 7,909 ha große Naturschutzgebiet wurde am 14.12.1994 ausgewiesen.

Naturschutzgebiet Niederwallufer Bucht

Die Fläche des Naturschutzgebietes Niederwallufer Bucht liegt auf den Fluren 25 der Gemarkung Niederwalluf und 28 der Gemarkung Schierstein. Schutzgrund ist die Erhaltung einer naturnahen Weichholzaue mit dem Silberweidenwald, mit Röhrichten und Stillwasserzonen, die ein Leitwerk vom Hauptstrom trennt. Die Stillwasserzonen sind Rast- und Nahrungsbiotope für Wasservögel sowie Laichgebiete für sog. Krautlaicher und Kleinfischarten. Das am 28.8.2000 ausgewiesene Naturschutzgebiet hat eine Fläche von 13 ha.

Die Naturschutzgebiete Rettbergsaue, Rabengrund und Theißtal wurden im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union (EU) gemeldet. Ziel dieser Richtlinie ist die Gewährleistung eines umfassenden europaweiten Lebensraum- und Artenschutzes, der durch eine entsprechende Rechtssetzung auf europäischer Ebene für die Nationalstaaten verbindlich festgelegt werden soll. Nach nationaler und europaweiter Prüfung der Vorschläge werden die ausgewählten Gebiete in einer Liste der EU-Kommission zusammengefasst und öffentlich bekannt gemacht. Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen ist Sache der Nationalstaaten, wobei zum „Biosphärenreservat“ und „Naturschutzgebiet“ keinerlei weitere Vorgaben der EU-Kommission hinzukommen.

Literatur

Naturschutzgebiet Rabengrund. Dieter Zingel
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