Fraktionen

Stadtverordnete können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Nach der Hessischen Gemeindeordnung besteht eine Fraktion aus mindestens zwei Stadtverordneten; die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung hat die Mindeststärke auf drei angehoben.

Die Fraktion stellen Anträge in der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen. Die Geschäftsstellen der Fraktionen befinden sich im Rathaus. Für ihre Personal- und Sachausgaben stellt der städtische Haushalt Finanzmittel zur Verfügung.



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