Europawahl

Nächster Wahltermin: 2014

Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Das Wahlgebiet für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesgebiet. Jedes der 16 Bundesländer bildet einen Wahlkreis.

Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 99 Abgeordnetensitze des Europäischen Parlaments. Diese werden in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts bestimmt.

Zur Wahl stehen nur (Parteien-)Listen und keine Einzelkandidaten. Es können Bundeslisten (gemeinsame Liste für alle Bundesländer) oder Landeslisten für einzelnen Bundesländer zugelassen werden. Der Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg.

Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme.


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