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Gesperrte Sportplätze

Sportplätze können aufgrund von schlechtem Wetter gesperrt werden und so einen Spiel- und Trainingsbetrieb unmöglich machen. Welche Plätze bespielbar sind und welche nicht, listet ein PDF-Dokument auf, das am Ende der Seite zum Downloaden zur Verfügung steht.

Grundsätzlich gilt: Die Plätze werden gesperrt, wenn durch die Nutzung infolge des schlechten Wetters Schäden zu erwarten sind oder eine Unfallgefahr für die Sportler besteht. Die Entscheidung über eine Platzsperrung trifft das Sportamt in Abstimmung mit dem Wiesbadener Kreisfußballwart.

Über die Nutzung der vereinseigenen Plätze entscheiden die Vereine als Eigentümer und der Kreisfußballwart. Die Entscheidung über eine Platzsperrung des Sportplatzes in Niedernhausen, der auch zum Fußballkreis Wiesbaden gehört, trifft der Kreisfußballwart allein.

Die städtischen Naturrasenplätze sind generell von Oktober bis März eines jeden Jahres für den Trainingsbetrieb gesperrt.

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