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FAQs – Häufig gestellte Fragen 

Wer fördert Wärmedämmung und andere Energie sparende Maßnahmen in und am Haus?

Informationen zur Förderung von erneuerbaren Energien und Energieberatung vor Ort gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt zinsgünstige Darlehen für CO2-Minderung und Energieeinsparung. Informationen und Förderanträge gibt auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Darf bei Schnee und Eisglätte Streusalz verwendet werden?

Der Einsatz von Streusalz ist in Wiesbaden grundsätzlich nicht zulässig; eine Ausnahmesituation ist Eisglätte auf Grund des so genannten „Blitzeises". Erlaubt sind Sand, Splitt, Granulat und ähnliche abstumpfende Mittel. Als Orientierungshilfe beim Kauf dient der "Blaue Engel" ("Blauer Engel - weil salzfrei").

Dürfen Gartenabfälle verbrannt werden?

Abfälle fallen unter die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Danach sind die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen verpflichtet, diese zu verwerten. Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung durch Verbrennen. Lässt es sich trotz aller ökologischen und abfallwirtschaftlichen Nachteile nicht vermeiden, pflanzliche Abfälle zu verbrennen, so sind eine Reihe von Regeln und Maßnahmen zu beachten, um Gefahren für Leben, Gesundheit und Umwelt zu vermeiden.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter dem Link "Verwertung und Verbrennung pflanzlicher Abfälle" am Ende der Seite.

Ist das Auto waschen auf/an öffentlichen Straßen erlaubt?

Gemäß Paragraph 2 (4) der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 12. Dezember 2002 ist das Waschen von Kraftfahrzeugen und anderen motorbetriebenen Maschinen auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht erlaubt. Dieses Verbot gilt auch auf befestigten Grundstücksflächen, die unmittelbar an die Straße angrenzen.

Wo bekomme ich Informationen zum umweltfreundlichen Renovieren und Bauen?

Im Umweltladen, Luisenstraße 19, montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr und samstags 10 bis 14 Uhr, oder am Umwelttelefon unter der Rufnummer 0611 / 313600.

Ich möchte einen Baum fällen. Brauche ich dafür eine Genehmigung?

Es gibt online dazu umfangreiche Informationen (siehe Link weiter unten).

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