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Hinweis zur Garagenverordnung
Das Bauaufsichtsamt weist alle Eigentümer und Betreiber von Garagen darauf hin, dass nach der aktuellen Garagenverordnung das Abstellen von mit Gas betriebenen Kraftfahrzeugen in Tiefgaragen zulässig ist.
Die Vorschrift wird damit dem hohen Sicherheitsstandard von mit Autogas oder Erdgas betriebenen Fahrzeugen gerecht.
Verbotsschilder, welche nach der früheren Rechtslage anzubringen waren, können entfernt werden. Bezüglich der Formalitäten können Sie sich an die Beratungsstelle des Bauaufsichtsamtes - Bauen in Wiesbaden - Telefon 0611 / 31-6300 wenden.



