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Ehefähigkeitszeugnis bestellen

Für eine Eheschließung im Ausland ist in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht keine Hindernisse zur Eheschließung bestehen. Ausgestellt wird dieses von dem Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes einer der beiden Verlobten. Besteht in Deutschland weder ein Wohnsitz noch ein Aufenthalt, so ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes für das Ausstellen des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.

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Gebühren

Die anfallenden Gebühren können dem Gebührenblatt unter "Informationen" entnommen werden.

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Bar- und EC-Kartenzahlung möglich

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