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Eheschließung anmelden (Ortsverwaltungen)

Unverheiratete, volljährige Personen, die nicht miteinander verwandt sind, können eine Ehe schließen.

Zur Eheschließung ist eine Anmeldung notwendig. Diese muss beim Standesamt oder einer Ortsverwaltung mit Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes einer der beiden Eheschließenden erfolgen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollte ein Termin vereinbart werden.

Die Eheschließung ist grundsätzlich von beiden persönlich anzumelden. Versteht einer der Eheschließenden die deutsche Sprache nicht, so ist eine vereidigte Person zum Dolmetschen erforderlich. Die Anmeldung ist (nach Abschluss der rechtlichen Prüfung) bis zur Eheschließung (Trauung) maximal sechs Monate gültig.

Die Trauung kann bei jedem Standesamt oder einer Ortsverwaltung mit Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden. Zeugen sind nicht erforderlich.

Es kann eine Erklärung zur Namensführung abgegeben werden.

Nach der Trauung wird auf Wunsch eine Eheurkunde ausgestellt.

Kontakt

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Gebühren

Die anfallenden Gebühren können dem Gebührenblatt unter "Informationen" entnommen werden.

Zahlungsart

Bar- und EC-Kartenzahlung möglich

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Aufwand der rechtlichen Prüfung.