Kirchenaustritt (Ortsverwaltungen)
Personen, die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben, können seit dem 1. März 2017 beim Standesamt, sowie in den Ortsverwaltungen mit Standesamt, aus der Kirche austreten.
Der Kirchenaustritt muss persönlich innerhalb der Öffnungszeiten erklärt werden.
Nach dem Kirchenaustritt informiert das Standesamt:
- die betroffene Kirche
- die Meldebehörde
- das Finanzamt (informiert den Arbeitgeber)
- das Standesamt, welches das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt.
Kontakt
E-Mail-Adresse | standesamt-vorortewiesbadende |
---|
Unterlagen
Mitzubringen ist:
- Ausweisdokument
Gebühren
30,00 Euro
Zahlungsart
Bar- und EC-Kartenzahlung möglich
Hinweise
Für Kirchenaustritte, die vor dem 1. März 2017 erklärt wurden, ist weiterhin das Amtsgericht zuständig, bei dem der Austritt erklärt wurde.