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Kirchenaustritt (Ortsverwaltungen)

Personen, die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben, können seit dem 1. März 2017 beim Standesamt, sowie in den Ortsverwaltungen mit Standesamt, aus der Kirche austreten.

Der Kirchenaustritt muss persönlich innerhalb der Öffnungszeiten erklärt werden.

Nach dem Kirchenaustritt informiert das Standesamt:

  1. die betroffene Kirche
  2. die Meldebehörde
  3. das Finanzamt (informiert den Arbeitgeber)
  4. das Standesamt, welches das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt.

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

Mitzubringen ist:

  • Ausweisdokument

Gebühren

30,00 Euro

Zahlungsart

Bar- und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

Für Kirchenaustritte, die vor dem 1. März 2017 erklärt wurden, ist weiterhin das Amtsgericht zuständig, bei dem der Austritt erklärt wurde.