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Namensänderung (Ortsverwaltungen)

Es besteht die Möglichkeit, seinen Vor- und/oder seinen Familiennamen ändern zu lassen. Dabei gibt es folgende Arten der Namensänderung:

  • nach Scheidung Geburtsnamen annehmen
  • gemeinsamen Ehenamen / Doppelnamen annehmen / widerrufen
  • Namensänderung nach Einbürgerung oder Aussiedlung
  • Namensänderung für ein Kind, Name des anderen Elternteils
  • Namensänderung für ein Kind nach Eheschließung der Eltern / Stiefeltern

Kontakt

Kontaktdaten

Gebühren

32,00 Euro (21,00 Euro für die Beurkundung, 11,00 Euro für den Nachweis)

Zahlungsart

  • Gebühren sind in bar zu entrichten.
  • In der Ortsverwaltung Biebrich ist auch eine Zahlung per Lastschrift möglich.