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Sterbefall anzeigen und beurkunden (Ortsverwaltungen)

Ein Sterbefall ist dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Verstirbt eine Person im Krankenhaus, wird der Sterbefall von der Krankenhausverwaltung dem Standesamt angezeigt.

Verstirbt eine Person nicht im Krankenhaus, ist der Sterbefall von einer dazu verpflichteten Person persönlich anzuzeigen.

Dazu verpflichtet sind Personen, die mit der / dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. Ebenfalls verpflichtet ist jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder Kenntnis darüber hat. Ein bevollmächtigtes Bestattungsinstitut kann den Sterbefall auch anzeigen.

Bei einer Überführung eines Leichnams ins Ausland ist ein Leichenpass erforderlich.

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Ausweisdokument der verstorbenen Person
  • vom Arzt ausgestellter Leichenschauschein
  • wenn die verstorbene Person ledig war: Geburtsurkunde
  • wenn die verstorbene Person verheiratet oder verpartnert war: Ehe- beziehungsweise die Lebenspartnerschaftsurkunde
  • wenn die verstorbene Person verwitwet, geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgehoben ist, muss in der Urkunde darüber ein Vermerk eingetragen sein

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können dem Gebührenblatt unter "Informationen" entnommen werden.

Zahlungsart

Bar- und EC-Kartenzahlung möglich

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Einzelfall.