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Urkunden bestellen (Ortsverwaltungen)

In den Ortsverwaltungen mit Standesamt (sowie beim Standesamt Wiesbaden) werden Sterbe-, Geburts-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden beziehungsweise beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern ausgestellt. Diese können per E-Mail oder persönlich bestellt werden.

Urkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Nur berechtigte Personen können Urkunden bestellen. Berechtigt ist, wer selbst in der Urkunde aufgeführt oder in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel) mit der in der Urkunde aufgeführten Person verwandt ist.

Auch sonstige Personen können, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts), Urkunden bestellen.

Kontakt

Kontaktdaten

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können dem Gebührenblatt unter "Informationen" entnommen werden.

Zahlungsart

Bar- und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

In den letzten Jahren bieten immer mehr unabhängige Anbieter auf ihren Internetseiten an, Urkundenbestellungen für die Kunden abzuwickeln. Dieser Service gehört nicht zu den Dienstleistungen des Standesamtes und verursacht höhere Gebühren.