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Bürgschaft hinterlegen

Zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche für bauliche Arbeiten im Auftrag der Landeshauptstadt Wiesbaden ist die Hinterlegung einer Bürgschaft erforderlich. Das zuständige Fachamt ordnet die Hinterlegung der vorgelegten Bürgschaft beim Kassen- und Steueramt, Fachbereich Kasse, an. Das Amt informiert jährlich über die hinterlegten Werte. Nach Ablauf der Bürgschaft ist das zuständige Fachamt für deren Herausgabe verantwortlich.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2938
Telefax 0611 31-3959

Unterlagen

  • Bürgschaftsurkunde