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Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, die nach der Gewerbeordnung, nach dem Gaststättengesetz oder für die Erteilung öffentlicher Aufträge erforderlich ist. Die Bescheinigung wird erteilt, wenn die antragstellende Person ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Landeshauptstadt Wiesbaden nachgekommen ist. Beispiele nach der Gewerbeordnung sind unter anderem das Bewachungs- und Maklergewerbe.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3270
Telefax 0611 31-3959

Unterlagen

  • Der ausgefüllte Antrag ist mitzubringen.

Rechtsgrundlagen

  • Gaststättengesetz
  • Gewerbeordnung