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Gewerbesteuer

Nach Mitteilung des Gewerbesteuermessbetrages durch die Finanzämter wird unter Anwendung des jeweils gültigen Hebesatzes die Gewerbesteuer durch Bescheid festgesetzt. Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen die Gewerbesteuerforderungen auch einer Verzinsung. Neben der Festsetzung der Gewerbesteuer werden insbesondere Anträge auf Stundung und Erlass bearbeitet.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3270
Telefax 0611 31-3959

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbesteuergesetz
  • Abgabenordnung

Hinweise

Erteilte Steuerbescheide bleiben so lange wirksam, bis ein geänderter Bescheid ergeht oder der ursprüngliche Bescheid aufgehoben wird.