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EU-Reisepass vorläufig ausstellen lassen

Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Wiesbaden ihren Hauptwohnsitz haben, können sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen.

Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.

Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Bis zum 18. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen erklärt werden (siehe Formular).

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Ausweisdokument
  • Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung (zum Beispiel Reiseunterlagen)
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (möglichst nicht vom Fotoautomaten). Bevor das Ausweisdokument ausgestellt werden kann, wird die Qualität des Lichtbilds geprüft. Ist diese nicht ausreichend, kann das Ausweisdokument nicht ausgestellt werden.

Gebühren

  • 26,00 Euro
    (siehe Gebührenblatt)

Zahlungsart

Bürgerbüro: Nur Kartenzahlung möglich
Ortsverwaltungen: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich (auch für minderjährige Personen).
  • Zu Beginn und während der Ferienzeit kann es zu größeren Wartezeiten kommen.
  • Bei verspäteter Beantragung, auch bei Verlust, können Verwarnungsgelder erhoben werden.
  • Im Bürgerbüro steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung an dem Passbilder, Fingerabdrücke und Unterschrift selbst erfasst und abgegeben werden können. Die Nutzungsgebühr hierfür beträgt 7,80 Euro.