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Personalausweis ausstellen lassen

Die Ausstellung eines Personalausweises ist nur bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes möglich. Die Beantragung eines Personalausweises für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt der sorgeberechtigten Person, die den Aufenthalt bestimmt. Die antragsberechtigte Person und ihr gesetzlicher Vertreter sollen persönlich erscheinen.

Eine Bevollmächtigung ist nur für eine handlungs- und einwilligungsfähige Person möglich, wenn eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht vorliegt.

Der neue Personalausweis dient gleichzeitig als Online-Ausweisdokument.

Bitte beachten Sie: Ein neuer Personalausweis darf nur beantragt werden, wenn der bisherige Ausweis verlorengegangen ist oder beschädigt wurde, der Ausweis abläuft beziehungsweise bereits abgelaufen ist oder ein berechtigtes Interesse vorliegt. Das Einsparen von Gebühren ist hierbei kein "berechtigtes Interesse".

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (möglichst nicht vom Fotoautomaten). Bevor das Ausweisdokument ausgestellt werden kann, wird die Qualität des Lichtbilds geprüft. Ist diese nicht ausreichend, kann das Ausweisdokument nicht ausgestellt werden.

Gebühren

  • Unter 24 Jahren 22,80 Euro
  • ab 24 Jahren 37,00 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro

Zahlungsart

Bürgerbüro: Nur Kartenzahlung möglich
Ortsverwaltungen: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich (auch für minderjährige Personen.
  • Bei verspäteter Beantragung, auch bei Verlust, können Verwarnungsgelder erhoben werden.
  • Wenn Sie adoptiert wurden oder sich bei Ihnen eine Änderungen nach dem Transsexuellengesetz ergeben hat, sprechen Sie bitte mit dem geänderten Auszug aus dem Geburtenregister bei uns vor. Vom Standesamt werden Sie informiert, sobald dieser dort angefordert werden kann.
  • Im Bürgerbüro steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung an dem Passbilder, Fingerabdrücke und Unterschrift selbst erfasst und abgegeben werden können. Die Nutzungsgebühr hierfür beträgt 7,80 Euro.