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Fischereischein

Fischereischeine werden nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Wiesbaden ausgestellt.

Wer die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung ist die erfolgreich bestandene Staatliche Fischerprüfung. Informationen über die Vorbereitungslehrgänge und Termine finden Sie auf der Homepage vom Verband Hessischer Fischer.

Es gibt folgende Fischereischeine:

  • Der Jahresfischereischein gilt ein Jahr und kann viermal verlängert werden.
  • Der Fünfjahres-Fischereischein gilt fünf Jahre und kann viermal um fünf Jahre verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
  • Der Zehnjahres-Fischereischein gilt zehn Jahre und kann einmal um zehn Jahre verlängert werden.

Für Jugendliche ab zehn Jahren:

  • Der Jugendjahres-Fischereischeine (bis 15 Jahre) gilt ein Jahr und kann viermal verlängert werden.
  • Der Jugend-Fünfjahres-Fischereischeine (bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag).

Für den Jugendfischereischein ist vom zehnten bis 16. Lebensjahr keine Prüfung erforderlich.

Am Rhein darf grundsätzlich nur mit einem gültigen Fischerei-Erlaubnisschein geangelt werden. Wer diesen künftig erwirbt, bekommt die Broschüre in den Verkaufsstellen – in der Regel Angel- beziehungsweise Tierbedarfsläden – kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Eine Liste dieser Verkaufsstellen befindet sich in der Broschüre, die am Ende der Seite heruntergeladen werden kann.

Verlust Fischereischein

Bei Verlust oder Unleserlichkeit des Fischereischeins können Sie einen Ersatz-Fischereischein beantragen. Der Ersatzfischereischein wird entsprechend dem Zeitraum ausgestellt wie der verlorene Fischereischein ausgestellt. Für die Ersatzausstellung wird lediglich die Gebühr erhoben, die Abgabe fällt nicht erneut an.

Umschreiben Fischereischein

§ 26 Hessisches Fischereigesetz

Fischerprüfung

Die oberste Fischereibehörde erkennt die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen anderer Bundesländer an, wenn die Voraussetzungen, unter denen in anderen Ländern die Fischerprüfung abgelegt wird, den Vorgaben dieses Gesetzes und der hierauf beruhenden Rechtsvorschriften entsprechen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3227
 0611 31-4430
Telefax 0611 31-4970

Unterlagen

Mitzubringen sind bei

  • Ersterteilung: Prüfungszeugnis über bestandene Fischerprüfung, ein aktuelles Passbild, Personalausweis;
  • Verlängerung: Fischereischein, gegebenenfalls ein aktuelles Passbild, Personalausweis.

Gebühren

Gebühren (inklusive Abgabe an das Land Hessen):

  • Jahresfischereischein 17,50 Euro
  • 5-Jahresfischereischein 45,00 Euro
  • 10-Jahresfischereischein 86,00 Euro
  • Jugendfischereischein 7,50 Euro
  • 5-Jahres-Jugendfischereischein 23,00 Euro

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung

Rechtsgrundlagen

Fischereigesetz für das Land Hessen (HessFischG)

Hinweise

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.