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Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat umschreiben

Personen, die einen Führerschein aus einem Staat der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) besitzen, dürfen in Deutschland im Rahmen ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge führen. Der EU-Führerschein kann aber in einen deutschen Kartenführerschein umgetauscht werden. Weitere Nachweise sind nur erforderlich, wenn mit dem Umtausch die Gültigkeit der Klassen C und D verlängert wird.

Zum Umtausch ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8310
Telefax 0611 31-5951

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei auländischen Pässen
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • Karteikartenabschrift (Auflistung der ausländischen Führerscheindaten).
  • bei Umschreibung einer C- oder D-Klasse: ärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr) und augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • Meldebestätigung, aus der das erstmalige Einreisedatum (Begründung des ständigen Aufenthalts in Deutschland) hervorgeht

Gebühren

36,30 bis 56,90 Euro

Zahlungsart

Bar und EC-Kartenzahlung möglich