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Eintragung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Nachweises

Berufskraftfahrer, die gewerblich/beruflich Personen oder Güter befördern/transportieren (Bus- und LKW-Fahrer) müssen zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen und diese alle fünf Jahre durch Weiterbildung erneuern. Diese wurde bisher mit Schlüsselzahl 95 im Führerschein dokumentiert.

Seit dem 23. Mai 2021 wird hierfür der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) als zusätzliche Karte ausgestellt.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8310
Telefax 0611 31-5951

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
  • Bescheinigung über die erworbene Grundqualifikation oder Weiterbildung
  • Führerschein

Gebühren

38,60 bis 94,20 Euro

Zahlungsart

Bar und EC-Kartenzahlung möglich