Kraftfahrzeug umschreiben mit Kennzeichenwechsel
Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbereich oder Erwerb eines Kraftfahrzeuges ist das dieses umzuschreiben. Es werden neue Kennzeichen zugeteilt.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8342 |
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Telefax | 0611 31-3966 |
E-Mail-Adresse | zulassungsbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- bisherige Kennzeichen (nur bei Änderung der Kennzeichen)
- Nachweis der gültigen HU/AU
- Versicherungsbestätigung mit eVB-Code (Deckungskarte)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer
Gebühren
19,20 bis 78,10 Euro
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung möglich
Hinweise
- Die bisherigen Kennzeichen sind nur bei zugelassenen Kraftfahrzeugen vorzulegen. Bei einem außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeug ist das Abmeldedatum auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Damit entfällt die Vorlage der bisherigen Kennzeichen.
- In bestimmten Fallkonstellationen kann eine Vorführung des Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsbehörde angeordnet werden.