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Fahrzeug abmelden

Wird ein Fahrzeug nicht mehr genutzt, muss es abgemeldet werden. Mit der Abmeldung endet die Steuer- und Versicherungspflicht.

Die Abmeldung des Fahrzeuges wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Die Kennzeichen können entstempelt wieder mitgenommen werden.

Falls das Auto verschrottet wurde, sind zusätzlich ein Verwertungsnachweis und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Fahrzeugabmeldung vorzulegen. Den Verwertungsnachweis erhält man von einer anerkannten Annahme-/Verwertungsstelle.

Wenn man das Fahrzeug wieder anmelden möchte, kann man sein jetziges Kennzeichen behalten, wenn es sich um ein Wiesbadener Kennzeichen handelt.

Abmeldungen sind nur noch mit Termin möglich
Aufgrund von Umbaumaßnahmen sind Abmeldungen ohne Termin nicht mehr möglich. Ab dem 23. Januar 2023 sind Abmeldungen nur noch für in Wiesbaden wohnhafte Personen oder in Wiesbaden zugelassene Fahrzeuge – mit vorheriger Terminvereinbarung - möglich.

Termine vereinbaren Sie bitte über die untenstehenden Links.

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Amtliche Kennzeichen
  • gegebenenfalls Verwertungsnachweis sowie Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Gebühren

  • Bei persönlicher Vorsprache: 15,90 Euro bis 67,10 Euro je nach Einzelfall
  • Bei Kennzeichen-Reservierung zuzüglich: 2,60 Euro

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.

Rechtsgrundlagen

16 i.V. § 17 g der Fahrzeugzulassungsverordnung