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Anmelde- und Aliasbescheinigung für Prostituierte ausstellen

Mit der Durchführung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) sind geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt betraut. Sie führen die rechtliche Beratung von Prostituierten durch und stellen Anmelde- und Aliasbescheinigungen aus.

Sie kontrollieren die in Wiesbaden tätigen Prostituierten und überwachen die Einhaltung der Sperrbezirksverordnung.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-4483
 0611 31-3871
Telefax 0611 31-6908

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • zwei Lichtbilder (biometrisch)
  • Beratungsbescheinigung des Gesundheitsamtes
  • Identifikationsnachweis (Pass, Reisepass)
  • ggf. Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)

Gebühren

47,00 Euro, Alias-Bescheinigungen zusätzlich 15,00 Euro

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung

Rechtsgrundlagen

§ 3 - 9 ProstSchG

Hinweise

Terminabsprache erforderlich. Mitzubringen sind: Ein Lichtbild (biometrisch), Beratungsbescheinigung des Gesundheitsamtes, Identifikationsnachweis (Pass, Reisepass) und ggf. Aufenthaltstitels i.S.d. Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)