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Ausnahmegenehmigung nach StVO beantragen

Die Straßenverkehrsbehörde erteilt in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Beispiele hier sind: Befahren der Busspur und der Fußgängerzone oder Parken in eingeschränken Haltverboten.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8495
Telefax 0611 31-3912

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Hinweise

Ein formloser schriftlicher Antrag reicht aus. Eventuell werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ortstermine durchgeführt.