Personalausweis vorläufig ausstellen lassenSymbol für eine Dienstleistung
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nur bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes möglich. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes gestellt werden. Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt der sorgeberechtigten Person, die den Aufenthalt bestimmt. Die antragsberechtigte Person und ihr gesetzlicher Vertreter sollen persönlich erscheinen.
Eine Bevollmächtigung ist nur für eine handlungs- und einwilligungsfähige Person möglich, wenn eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht vorliegt.
Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgestellt. Er ist drei Monate gültig.
Kontakt
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Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Ausweisdokument
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Gebühren
- 10,00 Euro (siehe Gebührenblatt)
Zahlungsart
- EC-Kartenzahlung möglich (gilt nicht in den Ortsverwaltungen).
Hinweise
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Bei verspäteter Beantragung, auch bei Verlust, können Verwarnungsgelder erhoben werden.
Informationen
Zuständig
- Symbol für eine OrganisationBürgerbüro
- Symbol für eine OrganisationOrtsverwaltung Auringen
- Symbol für eine OrganisationOrtsverwaltung Biebrich
- Symbol für eine OrganisationOrtsverwaltung Bierstadt
- Symbol für eine OrganisationOrtsverwaltung Breckenheim
- Symbol für eine OrganisationOrtsverwaltung Delkenheim
- Symbol für eine OrganisationOrtsverwaltung Dotzheim
- Symbol für eine OrganisationOrtsverwaltung Kastel/Kostheim
- Symbol für eine OrganisationOrtsverwaltung Medenbach
- Symbol für eine OrganisationOrtsverwaltung Naurod
- Symbol für eine OrganisationOrtsverwaltung Nordenstadt
- Symbol für eine OrganisationOrtsverwaltung Schierstein
- Symbol für eine OrganisationOrtsverwaltung Sonnenberg




