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Handwerkerparkausweis für die Region Frankfurt-Rhein/Main

Der seit 2006 in mehreren Kreisen und Städten der Region Rhein-Main eingeführte Handwerker-Parkausweis kann ab dem 1. Februar 2014 auch auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden genutzt werden. Durch dieses vereinfachte Verfahren wird den regionalen Handwerksbetrieben ermöglicht, die zur Auftragserfüllung notwendigen Parkerleichterungen im öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderliche Berechtigung durch das gut sichtbare Auslegen des Ausweises im Kraftfahrzeug nachzuweisen.

Die Erteilung der Genehmigung kann nur für Betriebe erfolgen, die ihren Hauptsitz in Wiesbaden haben.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8495
Telefax 0611 31-3912

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • unterschriebener Antrag
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Handwerkskarte
  • Kopie der Kfz-Scheine
  • Fotos der Geschäftsfahrzeuge (klare Erkennbarkeit des beidseitigen Brandings und des Kennzeichens)

Gebühren

  • 305,00 Euro für die erste Ausnahmegenehmigung,
  • 161,00 Euro für jedes weitere Genehmigungsoriginal, das zeitgleich beantragt wird.

Zahlungsart

Die Gebühren werden über den Postweg in Rechnung gestellt.

Rechtsgrundlagen

§ 46 Straßenverkehrsordnung, Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen.