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Artenschutz-Beratung

Wildlebende Tiere und Pflanzen unterliegen dem Schutz des Natur- und Artenschutzrechts. Maßnahmen, die zu einer Beeinträchtigung von Tieren und Pflanzen führen, bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Auch außerhalb von Genehmigungsverfahren wird zu Fragen des Biotopmanagements und des Artenschutzes beraten.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3733
Telefax 0611 31-3957

Hinweise

Für schriftliche Genehmigungen wird eine Bearbeitungsgebühr nach der Verwaltungskostenordnung berechnet.