Fällantrag für Bäume im bebauten Stadtbereich (Innenbereich)
Bäume im Innenbereich (bebauter Stadtbereich) sind unter bestimmten Bedingungen durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Baumschutzsatzung) geschützt. Die Fällung geschützter Bäume muss beim Umweltamt beantragt werden. Fällgenehmigungen sind in der Regel mit Ersatzpflanzung oder einer Zahlung in einen Baumfond verbunden.
Welche Bäume sind geschützt?
- Die Satzung schützt Bäume im Geltungsbereich der Satzung (siehe Link "Geltungsbereich im Stadtplan anzeigen").
- Laubbäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimeter, Nadelgehölze ab 100 Zentimeter, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimeter über dem Erdboden. Bei mehrstämmigen Bäumen siehe Satzungstext.
- Bäume können auch durch andere Schutzvorschriften, etwa Bebauungspläne, Denkmalschutz, Naturschutzrecht und Artenschutz geschützt sein.
Drei Wege, um einen Baumfällantrag zu stellen:
- Der Fällantrag kann online gestellt werden (siehe unten).
- Das Formular kann heruntergeladen und persönlich oder per Post beim Umweltamt eingereicht werden.
- Ein formloser Antrag kann per Post oder per E-Mail an das Umweltamt gerichtet werden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-4730 |
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0611 31-3319 | |
Telefax | 0611 31-3957 |
E-Mail-Adresse | baumschutzwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind: Schriftlicher Antrag als Formular oder formlos, Fotos, Lagepläne.