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Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

Leistungen für Bildung für Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Voraussetzung ist ein Sozialleistungsbezug. In Einzelfällen können auch Personen, die die Bedarfe der Bildung und Teilhaben nicht oder nur teilweise finanzieren können, Leistungen gewährt werden.

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