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Freizeitkarte beantragen

Die Wiesbadener Freizeitkarte richtet sich an Wiesbadener Familien mit mindestens 3 Kindern bis 18 Jahren, Alleinerziehende ab einem Kind bis 18 Jahren, Familien die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten oder im SGB II Bezug sind, Familien mit Pflege- oder Tageskind/kindern sowie Einzelpersonen im SGB XII oder AsylbLG Bezug.

Die Freizeitkarte wird pro Kalenderjahr beantragt und ausgestellt. Jedes Familienmitglied erhält eine eigene Karte. Die Gebühren für die Karte sind gestaffelt und können nicht rückerstattet werden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2297
Telefax 0611 31-3952

Gebühren

Bezugsberechtigte Familien mit reduzierter Gebühr in Höhe von 25,00 Euro:

Bezugsberechtigte Familien, die nicht in eine der Kategorien fallen, Gebühr in Höhe von 50,00 Euro:

  • Empfänger mit Kind/ Kindern bis 18 Jahre im SGB II Bezug. Familien mit mindestens 3 Kindern bis 18 Jahre
  • Familien mit mindestens drei Kindern bis 18 Jahre
  • Familien, die Wohngeld erhalten
  • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis 18 Jahre
  • Familien, die Kinderzuschlag erhalten