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Sorgeerklärung abgeben, gemeinsame elterliche Sorge – Beratung, Beurkundung

Die gemeinsame elterliche Sorge für ein Kind steht nicht miteinander verheirateten Eltern zu, wenn sie heiraten oder eine so genannte Sorgeerklärung abgeben. Die Sorgeerklärung kann durch die Eltern freiwillig und zeitlich unabhängig von der Geburt des Kindes abgegeben werden. Über die Bedeutung und Wirkungen der Sorgeerklärung wird beraten; die Sorgeerklärung kann beurkundet werden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3452
Telefax 0611 31-3998

Unterlagen

Mitzubringen sind: Personalausweis oder Reisepass von Vater und Mutter; wenn vorhanden: Geburtsurkunde des Kindes, Vaterschaftsanerkennung.

Hinweise

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift und kann telefonisch erfragt werden.

Servicezeiten

Montags und mittwoch durchgängig von 8 bis 16 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich, eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen.
Das Abteilungssekretariat Sozialdienst ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr zu erreichen.