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Amtsärztliche Begutachtung bei einem Sanatorium und einer Heilkur

Eine Santoriumsbehandlung oder eine Heilkur kann von Beamten bei der Beihilfe beantragt werden. Diese können wegen derselben Krankheit alle vier Jahre mit einem drei Wöchigen Aufenthalt / Teilnahme aus medizinischer Sicht empfohlen werden. Die Sanatoriumsbehnaldung oder die Heilkur müssen nach positiven Beihilfebescheid innerhalb von vier Monaten angetreten werden.

Ablauf einer amtsärztlichen Untersuchung "Sanatorium – Heilkur"

  • Eine Sanatoriums- bzw. Heilkur-Behandlung muss bei der Beihilfe beantragt werden.
  • Diesen Antrag schickt man an den Amtsärztlichen Dienst per Fax oder E-Mail.
  • ergänzt werden müssen: die private Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer der/des Antragstellers/in.
  • Der/die Antragsteller/in erhält eine schriftliche Einladung an ihre/seine private Adresse zugeschickt.
  • Bis zum Tag der amtsärztlichen Untersuchung ist ein Attest des Haus- oder Facharztes vorzuhalten, das eine Sanatoriumsbehandlung bzw. Heilkur befürwortet.
  • Der Kurort ist für das Gutachten relevant. Gerne kann man sich vorab über den Kurort informieren.
  • Die Untersuchung kostet 74,00 Euro und ist am Tag der Untersuchung bar oder mit Girokarte zu bezahlen.

Kontakt

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Telefon  0611 31-2805