Abgeschlossenheitsbescheinigung ausstellen
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird zur Bildung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) benötigt. Mit der Antragstellung sind unter anderem Bauzeichnungen vorzulegen, an Hand derer geprüft wird, ob die Wohnungen die Anforderungen im Sinne des § 42 und § 43 der Hessischen Bauordnung (HBO) erfüllen und in sich abgeschlossen sind.
Die Abgeschlossenheit der Wohnung liegt dann vor, wenn die Wohnung und die sonstigen Räume baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen getrennt sind und nicht ohne Weiteres zugänglich sind.
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