Baurechtsangelegenheiten - Widerspruchsverfahren
Die Bauaufsicht stellt die zentrale Bearbeitung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte der Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel Baugenehmigungen, Kostenentscheidungen, bauaufsichtliche Anordnungen sicher. In diesem Rahmen erfolgt eine Vor- beziehungsweise Abhilfeprüfung sowie - wenn gewünscht - die Beteiligung des Widerspruchsausschusses der Landeshauptstadt Wiesbaden.