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Bestattung – Nutzungsrecht zurückgeben

Durch eine Erklärung der Angehörigen kann das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte, deren Ruhefrist abgelaufen ist, an die Friedhofsverwaltung abgegeben werden.

Unterlagen

Mitzubringen sind: Angaben über die Grabstätte und zu weiteren Angehörigen.

Hinweise

Das Grünflächenamt (zentrales Friedhofsamt) ist auch für die Friedhöfe in Bierstadt, Igstadt, Kloppenheim, Heßloch, Erbenheim, Sonnenberg, Rambach, Biebrich, Dotzheim, Frauenstein, Schierstein, Kastel und Kostheim zuständig.