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Bestattung – Nutzungsrecht verlängern

Eine Verlängerung der Ruhefrist ist nur bei Wahlgrabstätten möglich und zwar im Rahmen einer neuen Bestattung oder zum Erhalt der Grabfläche. Nach einer neuen Bestattung muss die Nutzungszeit auf die volle Ruhefrist (20/30 Jahre) verlängert werden. Ohne neue Belegung kann die Ruhefrist um fünf Jahre verlängert werden. Die Gebühr richtet sich nach Grablage, Friedhof und Verlängerungsjahre.

Unterlagen

Mitzubringen sind: Angaben über die Grablage, deren Ruhefrsit verlängert werden soll.

Hinweise

Das Grünflächenamt (zentrales Friedhofsamt) ist auch für die Friedhöfe in Bierstadt, Igstadt, Kloppenheim, Heßloch, Erbenheim, Sonnenberg, Rambach, Biebrich, Dotzheim, Frauenstein, Schierstein, Kastel und Kostheim zuständig.