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Ordnungsamt

Aufgaben nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)

Für die Durchführung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) sind besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt tätig. Diese sind u. a. für die Zuführung einer psychisch kranken Person zur Begutachtung, wenn diese sich selbst oder andere akut gefährdet, in psychiatrische Krankenhäuser oder zur Unterstützung des Sozialpsychiatrischen Dienstes, sowie der Betreuungsbehörde zuständig.

Aufgaben nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)

Anschrift

Stielstraße 3
65201 Schierstein

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Weitere Hinweise

Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Stielstraße, Buslinien 5, 23 und 45.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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