Eintragung einer technischen Änderung
Sie haben Ihr bereits zugelassenes Fahrzeug beispielsweise mit einem eintragungspflichtigen Zubehörteil ausgestattet oder Sie haben die Fahrzeugklasse geändert? Solche Änderungen müssen Sie der Zulassungsstelle unverzüglich melden.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln. Darüber hinaus kann bei einer nicht erteilten Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung der Haftpflichtversicherungsschutz erlöschen.
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65201 Wiesbaden
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Buslinien: 5, 23, 45
Telefon
- 0611 318342
- 0611 313966
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- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
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