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Pressemitteilung

Pressereferat
Planen Bauen Wohnen
Führungen durch die Burg Frauenstein bleiben grundsätzlich möglich
Im dem Presseartikel „Keine Trauungen auf der Burg“ von Donnerstag, 10. September, im Wiesbadener Kurier wurde darüber berichtet, dass auf der Burg Frauenstein keine Trauungen erlaubt seien. Darüber hinaus erweckte der Bericht den Eindruck, dass auch keine Führungen durch die Burg erlaubt seien.
„Richtig ist jedoch: Geführte Begehungen durch den Burgverein Frauenstein sind grundsätzlich weiterhin möglich“, stellt Baustadtrat Hans-Martin Kessler klar.

Trauungen hingegen dürfen in der Burg nicht durchgeführt werden. Die Gründe ergeben sich aus der Hessischen Bauordnung, die das Vorhandensein von mindestens zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen fordert. Rettungswege in Gebäuden führen in der Regel über Treppenhäuser als ersten Rettungsweg und über eine weitere Treppe bzw. über Rettungsgerät der Feuerwehr als zweitem Rettungsweg.

Der Treppenaufstieg in der Burg Frauenstein schlängelt sich durch den Turm mit seinen unterschiedlichen Durchgangshöhen beziehungsweise –breiten. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht vorhanden, sodass die Feuerwehr im Brandfall über entsprechendes Rettungsgerät ein vorhandenes Fenster anleitern muss. Aber auch die Anleiterung durch die Feuerwehr kommt durch den Aufstellungsort auf der Burglindenstraße zum Erreichen des Fensters in einer Höhe von 35 Metern an die Grenze des Machbaren. Im Brandfall können max. zwei Personen mit Hilfe von Feuerwehrleuten in den Korb der Drehleiter steigen. Dies müsste zudem durch das vorhandene enge Fenster, das die gesetzlichen Vorgaben der Hessischen Bauordnung ohnehin nicht einhält, geschehen.

Rechnete man die Zeit für die Aufstellung und die geschilderte Rettung über den Korb der Drehleiter, würde eine Evakuierung von zwölf oder mehr Hochzeitsgästen, die sich im Turm aufhalten, schnell bis zu einer Stunde dauern. Aus diesem Grund ist eine großzügige Auslegung der zu berücksichtigenden gesetzlichen Vorgaben, die ja dem Schutz der Menschen dienen, in diesem Fall aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen.

Für Führungen hingegen gelten andere rechtliche Bedingungen, da hier nur von einem kurzzeitigen Aufenthalt einer - sich in Bewegung befindlichen - Gruppe ausgegangen wird.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
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65183 Wiesbaden
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