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Pressemitteilung

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Gesundheit, Homepage
Betretensverbot in Krankenhäusern besteht fort
In der wöchentlich tagenden Sitzung der Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhäuser und Kliniken sowie der Gebietskörperschaften im Versorgungsgebiet Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus-Kreis und Landeshauptstadt Wiesbaden wurde am Mittwoch, 2. Juni, die Fortgeltung der Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Betretensverbots in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen zu Besuchszwecken erörtert. Die ärztlichen Vertreterinnen und Vertreter der Akutversorger in der Landeshauptstadt Wiesbaden haben sich einhellig dafür ausgesprochen, die Allgemeinverfügung nicht vorzeitig vor Sonntag, 20. Juni, außer Kraft zu setzen.
Angesichts der nach wie vor erhöhten Neuinfektionszahlen oberhalb der Schwelle von 50 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den vergangenen sieben Tagen und der vermehrten Feststellung der bislang als indische Mutation und nunmehr als Variante Delta bezeichneten Mutation in Wiesbaden ist der Betrieb in den Krankenhäusern noch immer nicht so sicher, dass es durch in die Einrichtungen eingetragene Infektionen nicht zu empfindlichen Einschränkungen im Versorgungsangebot kommen würde. Die nach wie vor von dem neuartigen Corona-Virus ausgehende Gefahr wird aktuell durch den Fall einer vollständig geimpften Person belegt, die sich trotzdem mit der Variante Delta infiziert hat und nun intensivmedizinisch betreut werden muss. Dies zeigt, dass auch die vollständige Impfung keinen hundertprozentigen Schutz gewährleisten kann und die Einhaltung der AHA+L-Regeln nach wie vor zwingend notwendig ist. Vorfälle wie der vorgenannte Impfdurchbruch und die nach wie vor nicht nachhaltig entspannte Infektionslage sprechen aus der Sicht der Akutversorger und der Stadt derzeit noch gegen eine Öffnung der Krankenhäuser für Besucherinnen und Besucher, selbst wenn diese geimpft oder genesen sind.

„Die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitswesens und die damit verbundene Sicherstellung umfassender Versorgungsmöglichkeiten für alle Menschen ist nach wie vor das wichtigste Ziel der Pandemiebekämpfung. Zum Schutz der Versorgungssicherheit ist daher die Aufrechterhaltung des grundsätzlichen Betretensverbots zu Besuchszwecken leider noch immer notwendig. Menschlichen Ausnahmesituationen wird natürlich nach wie vor mit Augenmaß und Großzügigkeit begegnet“, erklärte Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.

Die Allgemeinverfügung gilt noch bis Sonntag, 20. Juni, und ist auf der Seite der Landeshauptstadt Wiesbaden unter https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesundheit/gesundheitsfoerderung/corona-pressemitteilungen-verfuegungen.php abrufbar. Sie wird weiterhin regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie noch erforderlich ist. Sobald dies nicht mehr der Fall ist, wird sie – auch vorzeitig - aufgehoben.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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