Sprungmarken
Wo bin ich?
  1. Startseite
  2. Medien
  3. Pressemitteilungen
  4. Suchergebnis

Pressemitteilung

Pressereferat
Gesundheit, Homepage
Weitere Erleichterungen: Corona-Regeln für Inzidenz unter 50
Heute, Mittwoch, 9. Juni, hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) auf seiner Webseite die Rückstufung der Landeshauptstadt Wiesbaden in die sogenannte „Landesstufe 2“ ab Donnerstag, 10. Juni, mitgeteilt. Damit treten zahlreiche weitere Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger in Kraft. Dies ist durch die gemeinsame disziplinierte Anstrengung der Bevölkerung möglich geworden.
„Wir freuen uns, dass die schrittweise Rückkehr zu mehr Normalität auch für die Landeshauptstadt Wiesbaden endlich weitergeht. Wir appellieren weiter an alle Bürgerinnen und Bürger, die Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Wir sind noch nicht über den Berg, aber auf einem guten Weg“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz.

Die zweite Stufe greift, sobald die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 liegt oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt. Das Greifen der „Landesstufe 2“, wie sie in der Corona-Einrichtungsschutzverordnung sowie in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung der hessischen Landesregierung niedergelegt ist, bedeutet ab dem 10. Juni im Wesentlichen Folgendes:

- Kontaktregelungen: Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder U15 zählen nicht mit)
- Einkaufen/Einzelhandel: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen
- Gastronomie/Tourismus: Drinnen – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten, etc.. Draußen - mit Auflagen – geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten, etc. Aktueller Test empfohlen.
- Clubs & Diskotheken: Öffnung als Bar/Gastronomie möglich
Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise + zweimal pro Woche
- Sport: Mannschaftssport – mit Hygieneauflagen – möglich. Aktueller Test empfohlen. Schwimmbäder geöffnet.
- Kultur und Freizeit: mit Auflagen geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks). Aktueller Test empfohlen.
- Veranstaltungen: Drinnen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen – mit Auflagen – möglich: Aktueller Test, Kontaktdatenerfassung, etc.. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich.
Draußen: Bis 200 (ungeimpfte) Personen, aktueller Test empfohlen
- Dienstleistungen/Körperpflege: Mit Auflagen geöffnet; Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung und aktueller Test empfohlen
- Kita: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
- Schule: Alle Schüler Präsenzunterricht, Testpflicht: zweimal pro Woche

Die fortbestehende Maskenpflicht ist nach wie vor zu beachten.

Für die elektronische Hinterlassung der Kontaktdaten bietet sich die Verwendung der komfortabel zu bedienenden Luca-App an, über die eine Kontaktnachverfolgung insbesondere für das Gesundheitsamt leicht möglich ist; daneben ist weiterhin das Ausfüllen entsprechender papierbasierter Kontaktnachverfolgungsformulare möglich. Die Möglichkeit zur Verwendung der Luca-App wird in den einzelnen Einrichtungen über gut sichtbare Aushänge sogenannte QR-Codes sichtbar gemacht.

Sämtliche Lockerungsschritte hängen von der erfolgreichen Sicherstellung des Vorliegens weiterhin niedriger Infektionszahlen ab. Daher sind die bekannten AHA+L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig Lüften) unbedingt weiterhin diszipliniert einzuhalten. Steigt die 7-Tage-Inzidenz wieder über 50 beziehungsweise 100 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, wird das Ergreifen weiterer Maßnahmen geprüft werden müssen beziehungsweise greifen die Einschränkungen der Bundesnotbremse wieder.

In der Landeshauptstadt Wiesbaden gibt es inzwischen zahlreiche Schnelltestcenter. Fällt ein solcher Schnelltest positiv aus, ist die betroffene Person verpflichtet, einen PCR-Test zu machen und sich bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. An folgenden Teststellen ist ein PCR-Test möglich wenn eine Bescheinigung über einen positiven Schnelltest vorgelegt wird: DRK Flachstraße 6, DRK Platz der deutschen Einheit, Johanniter Biebricher Straße 18, Johanniter Freiherr-vom-Stein-Schule, Johanniter Hornbach Kurt-Hebach-Straße 1, Johanniter Kita Rosel und Josef Stock, Geschwister-Stock-Platz 1, Johanniter Kita Toni-Sender-Haus, Rudolf-Dyckerhoff-Straße 30, Johanniter Kita Wallufer Platz, Praeventia Consulting mobiles Team, Praeventia Consulting Hans-Böckler-Straße 1A, Praeventia Consulting Willy-Brandt-Allee 17.

An folgenden Standorten ist ein PCR-Test möglich, wenn ein Schnelltest vor Ort durchgeführt wurde: ASB Bierstadter Straße 49, CoviMedical Ortsverwaltung Sonnenberg, CoviMedical XXXL-Lutz Äppelallee 69. PCR-Test für Selbstzahler: CovieMedical (Standorte siehe oben), Trobasept RMCC.

Die Landeshauptstadt Wiesbaden warnt außerdem erneut vor Corona-Betrügern. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Betrüger telefonisch Kontakt zu Senioren aufgenommen und sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamts ausgegeben haben. Unter dem Vorwand, dass der elektronische Impfnachweis erstellt werden solle, wurden persönliche Daten abgefragt beziehungsweise wurde verlangt, dass die Richtigkeit bereits vorhandener Daten bestätigt wurde. In einem Fall wurden so auch Kontodaten preisgegeben. Von dem Konto wurde nach kurzer Zeit ein größerer Geldbetrag abgebucht, woraufhin die Geschädigten Strafanzeige erstatteten. Die Erstellung des elektronischen Impfausweises befindet sich noch im Projektstadium und wird in Hessen derzeit in einigen wenigen Impfzentren erprobt. Die konkrete Umsetzung ist noch nicht endgültig entschieden. Nach jetzigen Informationen werden keine Kosten für die Bürgerinnen und Bürger entstehen. Das Gesundheitsamt benötigt für seine Arbeit definitiv keine Bankdaten.

Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

+++
Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

Anzeigen