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Pressemitteilung

Pressereferat
Gesellschaft & Soziales, Homepage
Zentrale Anlaufstelle zur Beantragung von existenzsichernden Leistungen eingerichtet
Das Sozialleistungs- und Jobcenter hat in der Homburger Straße 29 eine zentrale Anlaufstelle zur Beantragung von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch II eingerichtet.
„Damit wollen wir den von Bund und Ländern zum 1. Juni in Kraft tretenden so genannten Rechtskreiswechsel für hilfsbedürftige Menschen aus der Ukraine in die Sozialgesetzbücher II und XII so rasch, unkompliziert und unbürokratisch wie möglich umsetzen“, erläutert Sozialdezernent Christoph Manjura. Auf diesem Wege konnten seit dem 4. Mai bereits für ein Drittel der nach Wiesbaden geflüchteten Menschen aus der Ukraine Neuanträge in die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) aufgenommen werden. „Bund und Länder haben das Vorhaben mit ganz heißer Nadel gestrickt und bürden den ohnehin schon stark beanspruchten Mitarbeitenden in Sozialämtern, Jobcentern und Ausländerbehörden hiermit noch mehr auf. Da der Rechtskreiswechsel aber mit einer besseren sozialen Sicherung der Ukrainerinnen und Ukrainer einhergeht, arbeiten wir mit Hochdruck daran, auch diese Herausforderung erfolgreich zu meistern“, dankt Manjura einmal mehr den Mitarbeitenden im Sozialdezernat. Im Unterschied zum Asylbewerberleistungsgesetz können im SGB II und SGB XII zum Beispiel höhere Regelbedarfe und Mehrbedarfe für Alleinerziehende anerkannt werden, es gibt Vermögensfreibeträge, Zuschüsse zur Erstausstattung bei Wohnungen und den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auch der Zugang in den Arbeitsmarkt gestaltet sich durch das Fallmanagement im Jobcenter leichter.
Menschen aus der Ukraine, die Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten werden, müssen nicht zur Antragstellung in die Homburger Straße, sondern werden gesondert angeschrieben.

Die in der Homburger Straße 29 ansässigen Service-Schalter nehmen zu folgenden Zeiten Anmeldungen zur Antragsaufnahme an: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, Freitag von 8 bis 11 Uhr.

Sollten die zeitlichen Kapazitäten zur Antragsaufnahme von circa 100 Anträgen pro Tag bereits vor 12 Uhr erschöpft sein, so erfolgt eine Schließung des Service-Schalters mit Verweis auf eine Vorsprache am nächsten Arbeitstag. Bei der Vorsprache sind bitte vorhandene Pass- beziehungsweise Ausweispapiere mitzubringen. Des Weiteren sollten folgende Unterlagen für den SGB II-Antrag mitgeführt werden (sofern sie schon vorhanden sind):
• Bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse bzw. Fiktionsbescheinigungen
• Nachweis über Kontoeröffnung oder Bankverbindung (EC-Karte)
Mit der Bewilligung von laufenden Leistungen nach dem SGB II tritt für erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und die Altersgrenze nach § 7 a SGB II noch nicht erreicht haben, die Pflichtversicherungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein. Es wird empfohlen, bereits vor der Antragstellung eine Krankenkasse zu wählen.

Aufgrund des großen Andrangs ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Es wird um Verständnis gebeten.

Geflüchtete aus der Ukraine mit potentiellem Leistungsanspruch nach dem SGB XII (Personen, die älter als 65 Jahre und 10 Monate sind) erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben, das alle notwendigen Information zur Leistungsbewilligung (zuständiger Standort und Ansprechpartner/in) inklusive eines Kurzantrages enthält. Für offene Fragen zur Leistungsbewilligung nach dem SGB XII stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unter Telefon (0611) 316169 während der Servicezeiten zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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