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Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG beantragen

Bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Tieren sind erlaubnispflichtig und dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch das zuständige Veterinäramt ausgeübt werden. Ohne diese Erlaubnis darf die Tätigkeit nicht begonnen werden und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zum Beispiel:

  • Ausbildung oder Betreuung von Hunden für Dritte 
  • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge  
  • Betrieb von Tiergehegen oder zoologischen Einrichtungen
  • Haltung von Tieren in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen
  • Tierbörsen oder Vermittlung von Tieren
  • Reit- oder Fahrbetriebe
  • Zucht und Handel mit Tieren (gewerblich)

Online-Services

Tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 TierSchG beantragen

Anschrift

Teutonenstraße 1
65187 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Wielandstraße, Buslinie 37; Haltestelle Diesterwegschule, Buslinie 8.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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