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Wohngeld Weiterleistungsantrag

Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate und längstens für 24 Monate bewilligt. Damit keine Unterbrechung der laufenden Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.

Nutzen Sie gerne unsere Onlineanträge.

Unter Links und Downloads finden Sie pdf-Antragsformulare und Merkblätter.

Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier. (Öffnet in einem neuen Tab)

Online-Services

Sofern Sie Unterlagen einreichen möchten, können Sie dies gerne per E-Mail erledigen; Anhänge übersenden Sie vorzugsweise im pdf-Format. Alternativ können Sie Unterlagen postalisch übersenden, vor Ort in den Hausbriefkasten einwerfen oder am Hausempfang (Eingang B) abgeben. Kopien sind ausreichend, sofern nicht explizit Originale angefordert wurden. 

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