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Ihre Familiengeschichte im Stadtarchiv

Das Stadtarchiv Wiesbaden verfügt über einen umfangreichen Bestand personenbezogener Unterlagen, darunter die Personalakten der ehemaligen städtischen Mitarbeiter/innen, die Gewerbe- und Ausländerkartei, die Einwohnermeldekartei von 1945 bis circa 1985 und die Erstschriften der Personenstandsregister (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden und Heiratsurkunden).

Genealogische Recherchen und Urkundenkopien

Das Stadtarchiv Wiesbaden verwahrt eine große Anzahl von Personenstandsurkunden aus der Zeit seit 1874 sowohl des Standesamts Wiesbaden als auch der Standesämter der ehemals eigenständigen Stadtteile. Bei Anfragen geben Sie bitte immer den vollständigen Namen sowie den Geburts- beziehungsweise Todestag beziehungsweise das Heiratsdatum der gesuchten Personen an. Bitte beachten Sie bei einer Nutzungsanfrage, dass Personenstandsurkunden erst mit folgenden Fristen an das Stadtarchiv Wiesbaden abgegeben werden:

  • Geburtsregister: 110 Jahre nach der Geburt
  • Sterberegister: 30 Jahre nach dem Sterbefall
  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre nach der Heirat bzw. der Eintragung der Lebenspartnerschaft

Sollten die vorgenannten Fristen noch nicht abgelaufen sein, wenden Sie sich bitte für die Anforderungen von Auszügen an das zuständige Standesamt.

Für die Recherche von Personenstandsurkunden und die Erstellung von (beglaubigten) Kopien werden Entgelte gemäß der Anlage der Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Wiesbaden erhoben.

Bei personenbezogenen Recherchen werden auch weitere Unterlagen (etwa personenbezogene Karteien) berücksichtigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf Grund des Datenschutzes und auf Grundlage des Hessischen Archivgesetzes personenbezogene Unterlagen über Dritte in der Regel einer Sperrfrist von zehn Jahren seit dem Tode bzw. 100 Jahren ab Geburt unterliegen. Gegebenenfalls berät Sie das Stadtarchiv zu den Schutzfristen sowie zu Ausnahmen und eventuellen Verkürzungsmöglichkeiten.

Digitalisierte Personenstandsunterlagen

Die Jahrgänge der Sterbenebenregister sind erst nach Ablauf von 60 Jahren frei zugänglich - Beispiel: 2022 sind die Sterbefälle bis 1961 zugänglich. Die Urkunden können online kostenfrei angesehen und gespeichert werden. Weitere Informationen finden Sie beim Personenstandsarchiv Hessen über den Link am Ende der Seite. Zur Suchmaschine "Arcinsys" gelangen Sie direkt über einen weiteren Link.

Wiesbadener Adressbücher

Eine weitere wichtige Quelle für Familienforscher sind die Adressbücher für Wiesbaden, die zum Teil auch später eingemeindete Orte und benachbarte Gemeinden wie Bad Schwalbach, Bleidenstadt, Hahn/Taunus, Niederwalluf, Neuhof/Taunus, Schlangenbad und Wehen/Taunus enthalten. Das Stadtarchiv Wiesbaden verfügt über eine vollständige Sammlung der Adressbücher, die im Lesesaal eingesehen werden können.  

Die Hochschul- und Landesbibliothek Wiesbaden hat die Wiesbadener Adressbücher für den Zeitraum 1889 bis 1950 digitalisiert. Diese können kostenlos auf folgenden Seiten - Adressbuch der Residenzstadt Wiesbaden und Umgegend 1889-1918, Adressbuch der Stadt Wiesbaden und Umgegend 1920-1937 und Wiesbadener Adressbuch 1938-1950 - angesehen und gespeichert werden. Die Links finden Sie ebenfalls am Ende der Seite.

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