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Förderprogramm Integration durch Kultur

Im Rahmen des Programms "Kultur von, mit und für Geflüchtete/n" und dem Nachfolgeprogramm "Integration durch Kultur" werden seit 2016 zahlreiche Kunst- und Kulturprojekte im Bereich Theater, Film, Musik, kreatives Schreiben, Bildende Kunst und Multimedia durchgeführt. 

Durch das Sonderprogramm werden Kunst- und Kulturprojekte gefördert, bei denen Geflüchtete und/oder Migrantinnen und Migranten bereits an der Konzeptentwicklung beteiligt waren oder auch Projekte, die ausdrücklich die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen mit einbeziehen. Ziele des Förderprogramms sind unter anderem die Schaffung von längerfristig angelegten Kulturprojekten mit Partnerschaften zwischen Kultureinrichtungen, Vereinen und Migrantenorganisationen.

Bei der Auswahl wird daher besonderer Wert auf die Beteiligung der oben genannten Gruppen, die Sichtbarmachung der Herkunftskulturen sowie auf den Austausch gelegt. Neben dem Fokus auf die künstlerische Qualität des Projekts, sollen Kontakte ermöglicht werden. Auch Stipendien, Fortbildungen oder ähnlich strukturierte Bezugsrahmen rund um das Themenfeld interkulturelle Öffnung können über die Förderung abgedeckt werden.

Die Projekte werden aus Mitteln des Kulturamtes und des Amtes für Zuwanderung und Integration gefördert. Betreut wird das Förderprogramm von der Integrationsabteilung des Amts für Zuwanderung und Integration, dem Sozialleistungs- und Jobcenter und der Koordinierungsstelle für Kulturelle Bildung und Teilhabe des Kulturamts. 2022 konnte der Sonderetat vollständig ausgeschöpft werden. Gefördert wurden zwölf Projekte, darunter Literaturprojekte für Erwachsene, ein Crossover-Konzert mit ukrainischen Liedern, aber auch Graffiti- und DJ-Workshops sowie eine Brassband-AG für Jugendliche. Eine Auflistung der geförderten Projekte sowie die detaillierten Förderkriterien für dieses Sonderprogramm sind unter "Dokumente" am Ende der Seite zum Download bereitgestellt.

Bewerbungsfrist 2023 ist der 30. April

Die Frist zur Einreichung von Projekten für 2023 war der 30. April 2023. Bewerben konnten sich Einzelpersonen, Vereine und Kultureinrichtungen. Die Anträge können an das Kulturamt, Schillerplatz 1-2, 65185 Wiesbaden, kulturelle-teilhabewiesbadende, gerichtet werden. Die Projekte müssen in 2023 beginnen, aber nicht abgeschlossen werden. Über die Anträge befindet ein ämterübergreifendes Gremium.


Plattform WI WER WAS

Im Rahmen des Handlungsprogramms "Integration durch Kultur" wurde auch die Online-Veranstaltungsdatenbank WI WER WAS ins Leben gerufen, in der es verschiedene Möglichkeiten zur Kooperation gibt, sowie zur mehrsprachigen Bewerbung von Veranstaltungen und der Vereine und Kulturschaffenden.


Dokumente

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wiesbaden.de / Foto: Anna Volobueva/iStock/Getty Images Plus/Getty Images
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