EXTRA für dein Projekt - Kulturelle Bildung an Schulen
Ziel dieser Förderung ist es, den aktiven Umgang mit Kultur zu fördern, neue und ungewohnte Arbeits- und Ausdrucksformen kennen zu lernen und somit Möglichkeiten zu eröffnen, die im normalen Unterrichtsbetrieb nicht gegeben sind.
Wer ist antragsberechtigt?
Wiesbadener Schulen (alle Klassenstufen und Schulformen) können sich in Kooperation mit einer Kultureinrichtung, einem Kunstverein oder freien Kunstschaffenden bewerben. Auch Schülerinnen und Schüler sollen ermutigt werden, eigene Ideen einzubringen und sich bereits an der Konzeptgestaltung zu beteiligen.
Welche Projekte können eingereicht werden?
Das Spektrum der möglichen Projektideen reicht von Tanz-, Musik- und Medienformate bis hin zu Theater- und Kunstwerkstätten. Auch Kombinationen aus diesen Kategorien oder andere kreative und künstlerische Ideen sind denkbar. Dabei gilt zu beachten, dass keine fertigen Formate von den Schulen eingekauft werden, sondern Schule und Kulturpartner die Projektidee mit der Schülerschaft gemeinsam abstimmen und entwickeln.
Die geförderten Anträge zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Grundlagen der kulturellen Bildung entsprechen, das heißt zum Beispiel ästhetische Erfahrung durch Partizipation, künstlerische wie pädagogische Qualität der Anleitung, Stärken- und Prozessorientierung und Fehlerfreundlichkeit. Es wird zudem Wert darauf gelegt, dass das Projekt in der Konzeption neu und ergänzend ist, auch wenn es im Unterricht stattfindet oder sich auf diesen bezieht. Danach ist eine Anschlussförderung des Projekts bis zu zwei Mal möglich.
Welche Projektlaufzeiten und Formate sind möglich?
Kurz-, mittel- oder langfristige Vorhaben können gefördert werden, wie zum Beispiel einmalige Veranstaltungen, ein Workshop, Projektwochen, mehrtägige Aktionen sowie langfristige Ideen, wie eine AG oder eine Reihe über ein Schulhalbjahr.
In drei Schritten zur Förderung
Wann ist die Antragsfrist?
Anträge können bis zum 31. Mai 2023 an das Kulturamt am Schillerplatz 1-2 oder per E-Mail an kulturelle-teilhabewiesbadende gerichtet werden. Antragsfristen für neue Förderrunden werden hier bekannt gegeben. Sie richten sich in der Regel nach den Schulhalbjahren.
Was muss eingereicht werden?
Dem Antragsvordruck - siehe am Ende der Seiten unter Dokumente - ist eine formlose Projektbeschreibung sowie ein selbsterstellter Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Die Einreichung kann postalisch oder per Mail erfolgen.
Welche Fördersumme kann beantragt werden?
Die beantragte Fördersumme ist variabel. Wir empfehlen einen Rahmen von bis zu 5.000 Euro, aber auch höhere Fördersummen sind mit entsprechender Begründung über den Kostenplan möglich. Soll zeitnah über den Antrag entschieden werden, muss die Fördersumme unter 800 Euro liegen. Dann kann das Kulturamt außerhalb der Sitzung des Fachgremiums über den Antrag befinden.
Gibt es einen Eigenanteil?
Die Förderung erfolgt in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung. Die Kooperationspartner tragen einen Eigenbeitrag mindestens in Höhe von zehn Prozent des Gesamtvolumens bei.
Wie wird über eine Förderung entschieden?
Über kleinere Projekte mit einem finanziellen Rahmen von bis zu 800 Euro befindet das Kulturamt in Eigenverantwortung, ansonsten entscheidet das Dezernat für Schule und Kultur auf Basis der Empfehlungen eines Fachgremiums aus verschiedenen Sparten.
Für die Vergabe der Fördermittel sind die Förderleitlinien "Kulturelle Bildung an Schulen" maßgeblich.
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